Ausbildung zum Betriebssanitäter
Die Ausbildung zum Betriebssanitäter umfasst eine spezielle, erweiterte Sanitäter-Ausbildung
Ziel ist dabei, dass der Betriebssanitäter nach seiner Ausbildung dem Betriebsarzt oder dem eintreffenden Rettungsdienst adäquat unterstützen kann oder bis zu deren Eintreffen die medizinische Erstversorgung zu übernehmen.


Ziele
Ziel der Ausbildung ist es, dass der Betriebssanitäter kleinere Verletzungen am Arbeitsplatz selbstständig versorgen kann und bei größeren Verletzungen die Erstversorgung und medizinische Unterstützung des Fachpersonals übernehmen kann.
Außerdem ist er nach der erfolgreichen Ausbildung für die Wartung und Reinigung des Erste-Hilfe-Materials im Betrieb verantwortlich und leitet zudem, wenn vorhanden, die Erste-Hilfe Station des Unternehmens. Dazu gehört neben der Kontrolle und Anwendung des medizinischen Materials und die Aufnahme und Verschriftlichung von betrieblichen Unfällen und Erkrankungen innerhalb des Betriebs.
Inhalte
Die Auszubildenden werden auf Grundlage ihrer Erste-Hilfe-Ausbildung geschult und weitergebildet. Sie werden mit den verschiedenen medizinischen Aufgabenbereichen eines Betriebssanitäters vertraut gemacht und in deren Praxis unterrichtet. Alle Maßnahmen werden detailliert erläutert und angewandt.
Zugangsvoraussetzungen
Damit ein Mitarbeiter zur Ausbildung zugelassen werden kann, muss dieser entweder zum Ersthelfer ausgebildet sein oder innerhalb der letzten 2 Jahre ein gesetzliches Erste-Hilfe-Training absolviert haben.
Rechtlicher Hintergrund
In verschiedenen Unternehmen und Betrieben ist ein Betriebssanitäter Pflicht. Ab einer bestimmten Anzahl von versicherten Mitarbeitern muss ein Betrieb über einen Betriebssanitäter verfügen. Die Anzahl der Mitarbeiter variiert dabei je nach der Branche. So müssen Betriebe der Baubranche z.B. schon ab 100 versicherten Mitarbeitern über mindestens einen Betriebssanitäter verfügen.
