Ausbildung zum Brandschutzhelfer

Unternehmen ab einer gewissen Anzahl von Mitarbeitern sind per Gesetz dazu verpflichtet, mindestens 5 % der Belegschaft zum Brandschutzhelfer ausbilden zu lassen. Die Teilnehmer werden nach DGUV Information 205 – 023 zum Brandschutzhelfer ausgebildet. Dies umfasst sowohl die theoretische als auch die praktische Ausbildung.

Ziele

Die Auszubildenden werden darin unterrichtet, wie Sie in Gefahrensituationen mit ausgebrochenem Feuer umgehen und die entsprechenden Erstmaßnahmen einleiten. Weiterhin werden sie darin befähigt, präventiv im Betrieb potenzielle Brandgefahren und erkennen und die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen. Zudem sollen Sie in Gefahrensituationen die Organisation der Belegschaft koordinieren können, um eine sichere Evakuierung durchzuführen.

Inhalte

Die Kursteilnehmer werden zunächst mit den Grundlagen des Brandschutzes und den Aufgaben eines Brandschutzhelfers vertraut gemacht. Anschließend werden Sie in der betrieblichen Brandschutzorganisation unterrichtet und mit der Funktion und Wirkung von Feuerlöscheinrichtungen vertraut gemacht.

Danach werden verschiedene Gefahrensituation erläutert und die Verhaltensweise im jeweiligen Brandfall geschult. Zudem erhalten die Teilnehmer eine Einführung in die verschiedenen Möglichkeiten der Räumung und Evakuierung und werden in deren Anwendung in Gefahrensituationen unterrichtet. Abschließend erfolgt eine Praxisausbildung am Feuerlöscher.

Fortbildung / Spezialisierung

Brandschutzhelfer sollten alle 3 bis spätestens 5 Jahre in einem Auffrischungskurs ihre Kenntnisse verfestigen und fortbilden. Zudem gibt es für bestimmte Branchen spezielle Inhalte, die zusätzlich zur Grundausbildung vermittelt werden müssen. Für Fortbildungen und Spezialkurse kontaktieren Sie uns einfach.

Zugangsvoraussetzungen

Es gibt keine spezifischen Voraussetzungen für Ausbildung zum Brandschutzhelfer.

Rechtlicher Hintergrund

Jeder Betrieb ist entweder aufgrund der Mitarbeiteranzahl oder schlichtweg Tätigkeit gesetzlich verpflichtet, einen Teil seiner Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer weiterbilden zu lassen. Die Zahl variiert dabei jeweils nach der Anzahl der Mitarbeiter und der Branche, in der das Unternehmen tätig ist. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsschutzgesetz §10 Abs. 2 sowie der DGUV 1 §22. Unsere Kurse decken als diese Anforderungen ab.