Gutscheine bei Ihrer Unfallkassen beantragen
Erste Hilfe: Aus- und Fortbildung Anträge in Deutschland
BS GUV
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 531 27374 47
tix-hellmig@bs-guv.de
KUVB / Bayerische LUK
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 89 36093 533
erstehilfe@kuvb.de
GUV Oldenburg
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 441 7790928
ruth.mirek@guv-oldenburg.de
GUVH / LUKN
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 511 8707 -214 /-216 /-414 /-419
erstehilfe@guvh.de
UK / FUK Brandenburg
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 335 5216118
u.krumbholz@ukbb.de
UK Baden-Württemberg
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 711 9321 7302
angelika.urbanke@ukbw.de
UK Bremen
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 421 35012-20
birgit.luetjen@ukbremen.de
UK Hessen
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 69 29972 440
portal-erste-hilfe@ukh.de
UK Nord
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 40 27153 210
ersthelferausbildung@uk-nord.de
UK NRW
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 251 2102 3125
erstehilfe@unfallkasse-nrw.de
UK Rheinland-Pfalz
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger unter dem o.g. Kontakt.
+49 2632 960 1650
erstehilfe@ukrlp.de
UK Sachsen
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei der oben genannten Ansprechperson.
+49 3521724 301
moehler.i@uksachsen.de
UK Sachsen-Anhalt
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 3923 751148
praevention@ukst.de
UK Thüringen
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 3621777 124
erstehilfe@ukt.de
UV Bund und Bahn
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung über die angegebene Internetseite der UVB.
+49 4421 407 1410
erste-hilfe@uv-bund-bahn.de
SVLFG
Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Bitte beachten Sie § 2 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.3 und melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.
+49 561 785 14032
4020201_Zusch_Beschaffung_PF@svlfg.de
Berufsgenossenschaft
Kontaktdaten zu den Berufsgenossenschaften in Deutschland
BG BAU
Die BG BAU zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.
+49 30 85781 611
ellen.brueggemann@bgbau.de
BG ETEM
Die BG ETEM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.
+49 221 3778 1515
erste-hilfe@bgetem.de
BGHM
Die BGHM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.
+49 6131 802 13999
ersthelferausbildung@bghm.de
BGHW
Die BGHW zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.
+49 621 183 5957
PR-Erste-Hilfe@bghw.de
BGN
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.
+49 621 4456 3222
ersthelferausbildung@bgn.de
BG RCI
Die BG RCI zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.
+49 6221 5108 29181
ErsteHilfeAbrechnung@bgrci.de
BG Verkehr
Die BG Verkehr zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.
Webseite für AnträgeBGW
Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, nutzen Sie bitte das Online-Kostenübernahmeverfahren.
+49 40 20 207 4839
Erste-Hilfe@bgw-online.de
VBG
Die VBG zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.
+49 931 7943 396
Abrechnung-eh@vbg.de