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Erste Hilfe: Aus- und Fortbildung Anträge in Deutschland

BS GUV

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 531 27374 47
tix-hellmig@bs-guv.de

Webseite für Anträge

KUVB / Bayerische LUK

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 89 36093 533
erstehilfe@kuvb.de

Webseite für Anträge

GUV Oldenburg

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 441 7790928
ruth.mirek@guv-oldenburg.de

Webseite für Anträge

GUVH / LUKN

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 511 8707 -214 /-216 /-414 /-419
erstehilfe@guvh.de

Webseite für Anträge

UK / FUK Brandenburg

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 335 5216118
u.krumbholz@ukbb.de

Webseite für Anträge

UK Baden-Württemberg

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 711 9321 7302
angelika.urbanke@ukbw.de

Webseite für Anträge

UK Bremen

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 421 35012-20
birgit.luetjen@ukbremen.de

Webseite für Anträge

UK Hessen

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 69 29972 440
portal-erste-hilfe@ukh.de

Webseite für Anträge

UK Nord

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 40 27153 210
ersthelferausbildung@uk-nord.de

Webseite für Anträge

UK NRW

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 251 2102 3125
erstehilfe@unfallkasse-nrw.de

Webseite für Anträge

UK Rheinland-Pfalz

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger unter dem o.g. Kontakt.

+49 2632 960 1650
erstehilfe@ukrlp.de

Webseite für Anträge

UK Sachsen

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung bei der oben genannten Ansprechperson.

+49 3521724 301
moehler.i@uksachsen.de

Webseite für Anträge

UK Sachsen-Anhalt

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 3923 751148
praevention@ukst.de

Webseite für Anträge

UK Thüringen

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 3621777 124
erstehilfe@ukt.de

Webseite für Anträge

UV Bund und Bahn

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung über die angegebene Internetseite der UVB.

+49 4421 407 1410
erste-hilfe@uv-bund-bahn.de

Webseite für Anträge

SVLFG

Es wird keine Kostenübernahmeerklärung ausgestellt. Bitte beachten Sie § 2 der Unfallverhütungsvorschrift VSG 1.3 und melden Sie sich direkt zum Erste-Hilfe-Kurs bei einer ermächtigten Ausbildungsstelle an.

+49 561 785 14032
4020201_Zusch_Beschaffung_PF@svlfg.de

Webseite für Anträge
Berufsgenossenschaft

Kontaktdaten zu den Berufsgenossenschaften in Deutschland

BG BAU

Die BG BAU zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.

+49 30 85781 611
ellen.brueggemann@bgbau.de

Webseite für Anträge

BG ETEM

Die BG ETEM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.

+49 221 3778 1515
erste-hilfe@bgetem.de

Webseite für Anträge

BGHM

Die BGHM zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.

+49 6131 802 13999
ersthelferausbildung@bghm.de

Webseite für Anträge

BGHW

Die BGHW zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.

+49 621 183 5957
PR-Erste-Hilfe@bghw.de

Webseite für Anträge

BGN

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, beantragen Sie bitte im Vorfeld eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung beim oben genannten Ansprechpartner.

+49 621 4456 3222
ersthelferausbildung@bgn.de

Webseite für Anträge

BG RCI

Die BG RCI zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.

+49 6221 5108 29181
ErsteHilfeAbrechnung@bgrci.de

Webseite für Anträge

BG Verkehr

Die BG Verkehr zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.


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BGW

Damit die Lehrgangskosten übernommen werden können, nutzen Sie bitte das Online-Kostenübernahmeverfahren.

+49 40 20 207 4839
Erste-Hilfe@bgw-online.de

Webseite für Anträge

VBG

Die VBG zahlt in der Regel die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl von Ersthelfenden.

+49 931 7943 396
Abrechnung-eh@vbg.de

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